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Prof.Hans-Herbert von Arnim

Univ.-Prof. Dr. jur., Dipl.-Volkswirt

Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, juristische Staatsexamen, Diplom in Volkswirtschaftslehre und rechtswissenschaftliche Promotion in Heidelberg.

1968 - 1978 Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden
1976 Habilitation für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg
1978 - 1981 Professor in Marburg
seit 1981 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht und Haushaltsrecht, und Verfassungslehre in Speyer
1988 Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen (ehemaliger Lehrstuhl Leibholz)
1993 - 1996 Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg
1993 ­ 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
2000 - 2001 Gastprofessur an der Medizinischen Universität Lübeck

Mitglied mehrerer Sachverständigenkommissionen, z.B. der Enquete- Kommission "Wahlrecht und Kommunalverfassung" des Landtages Rheinland-Pfalz (1988-1990), der von Bundespräsident Richard von Weizsäcker berufenen "Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung" (1992/93) und der "Gemeinsamen Kommission Bayern / Nordrhein-Westfalen zur Neuordnung der Bezüge von Mitglieder der Landesregierungen" (1999/2000).

Kritik am Parteiensystem ist seine Stärke. Der Speyerer Hochschullehrer tritt seit Jahren hervor als Analytiker und Reformdenker der deutschen Demokratie, die nach seinem Urteil durch ein Kartell der Parteien beherrscht wird. Hans Herbert von Arnims großes staatspolitisches Verdienst lag in der Offenlegung der Überversorgung politischer Mandats- träger und in seiner schonungslosen und Wirkung erzeugenden Kritik an der Parteienfinanzierung, die die kleinen Parteien benachteiligte und die Machtkartelle der Großen festigte. Auch auf europäischer Ebene ist es seiner mahnenden Kritik gelungen, schonungslose Selbstbedienung abzuwenden.

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