Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
als man im Rat vor Jahren die Baulandumlegung Zeppelinstraße West anvisierte, war relativ schnell klar, dass es am wirtschaftlichsten und vor allem nachhaltigsten ist, die komplette Straße im Rahmen dieser Maßnahme zu sanieren. Sanieren bedeutet, nicht nur die Oberfläche mit zeitgemäßem Pflaster zu versehen, sondern die Gehwege barrierefrei anzulegen und im Boden alle Versorgungsleitungen auch der bestehenden Häuser auf der Ostseite zu erneuern.
Da der Gemeinde durch die Umlegung vier Grundstücke auf der Westseite zuteil wurden, wurde von Anfang an darüber gesprochen, dass man mit dem Verkauf dieser Grundstücke die Sanierungskosten abfangen könnte und sich damit die Verschuldung der Gemeinde nicht erhöht. Alle, die sich nun nicht mehr erinnern konnten oder vehement auf Erbpacht plädieren, haben im Juli 2020 dieser Finanzierungsvereinbarung mit der Maßgabe Verkauf zugestimmt – der Beschluß war damals einstimmig.
Nach einigen Anträgen, vielen Teilberatungen in Ausschuß- oder Gemeinderatssitzungen und langwierigen Diskussionen wurde nun im Rat eine Kampfabstimmung notwendig, um die Grundstücke zu verkaufen und damit dem Beschluß der Finanzierungsvereinbarung zu folgen. Die Anzahl der Grundstücke hat sich auf drei reduziert, weil in der letzten Sitzung eines der Grundstücke dem Johannes-Kindergarten für einen Neubau zugesichert wurde. Dass dies in der jüngsten Sitzung wieder kritisiert wurde, zeigt, dass offensichtlich einige demokratische Beschlüsse doch nicht so einfach akzeptieren können. Die Notwendigkeit dieser Entscheidung zu bezweifeln mißachtet überdies unsere kommunale Pflichtaufgabe, Kindergartenplätze bereitzustellen – denn der Johannes-Kindergarten ist in der kommunalen Bedarfsplanung fester Bestandteil. Würde er nicht bauen, müßte die Gemeinde selbst bauen, wie sie es beim evangelischen Podey-Kindergarten getan hat.
Auf den drei verbliebenen Grundstücken sollen laut Bebauungsplan Mehrfamilienhäuser entstehen. Erbpacht ist bei Mehrfamilienhäusern deutlich komplexer, denn man hat nicht nur ein Eigentümer wie beim Reihenhaus, sondern mehrere, die dann Teilerbpachtnehmer sind. Die oft argumentierte Erhaltung der Steuerungsmöglichkeit stimmt so nicht, denn wenn das Objekt gebaut ist, läuft lediglich der Zins in der vereinbarten Laufzeit – man kann aber weder am Gebäude etwas ändern noch hat man bei Weiterverkäufen Einfluß auf die Folgekäufer. Auch das Thema sozialer Wohnungsbau oder günstiger Wohnungsbau hat zwei Seiten. Wenn man ein Grundstück heute an einen Bauträger günstig verkauft oder mit Erbpacht den Kaufpreis komplett entfallen lässt, heißt das noch lange nicht, dass beim späteren Käufer der entstehenden Eigentumswohnung diese Einkaufspreisminderung ankommt. Und selbst wenn, ist es spätestens beim Weiterverkauf wieder ganz allein durch den Markt reguliert. Und generell stellt sich die Frage, warum man vier Familien mit einem günstigeren Preis versehen soll, wenn dies die übrigen Einwohner durch entgangene mögliche Einnahmen bezahlen sollen.
Daher war es nur konsequent und richtig, dass die drei Grundstücke nun verkauft werden. Alternativlos war der Beschluß nicht: hätte es gegen den Verkauf eine Mehrheit gegeben, hätte das Kommunalrechtsamt unseren künftigen Investitionsrahmen wahrscheinlich deutlich verringert und uns würde für die künftige Gestaltung deutlich weniger Geld verbleiben.
Wir sind der Meinung, dass es sehr nachhaltig ist, wenn man der nächsten Generation intakte Infrastruktur und Gebäude übergibt statt bebaute Erbpachtgrundstücke ohne Steuerungsmöglichkeit und dafür marode Straßen und Gebäude.
Wir FREIEN WÄHLER möchten IHRE Meinung wissen!
Sagen Sie uns Ihre Meinung zu unseren Entscheidungen und zu Neulußheim.
Unter info@fwnl.de, Telefon 38344, persönlich, auf Facebook, Instagram, Youtube oder www.fwnl.de.
Ihre Gemeinderäte Dr. Karl-Ludwig Ballreich, Holger Eissler, Heinz Kuppinger, Sven Nitsche und Antje Söhner.