Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir waren sehr erstaunt über die beiden großen und dramatisierenden Zeitungsberichte zum Thema Photovoltaik am Friedhof. Denn es ging in der letzten Sitzung nicht um den Aufbau einer solchen Anlage, sondern lediglich um einen Grundsatzbeschluß, der die Verwaltung ermächtigt, weitere Informationen zum Thema einzuholen. Alles andere ist pure Spekulation!
Historische Entwicklung
Das Gelände hinter dem Friedhof Richtung Hockenheim und Reilingen wurde vor Jahrzehnten auf Wunsch des Neulußheimer Gemeinderates beim Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet angemeldet. Seither ist den einbauenden Landwirten bekannt, dass dort möglicherweise eine teilweise oder auch vollständige Erschließung erfolgt und damit der Ackerbau enden würde.
Auch der nun betroffene Landwirt wollte ursprünglich seinen Aussiedlerbetrieb dort ansiedeln, scheiterte jedoch damals an einer politischen Mehrheit und ging dann auf die andere Straßenseite, wo der Betrieb heute steht.
Im Laufe der Jahre gab es einige Anfragen für eine Ansiedlung. Alle scheiterten jedoch entweder an den zu niedrig aufgerufenen Grundstückspreisen oder daran, dass die zu erwartenden Belastungen der möglichen Betriebe im Bezug auf Lärm, Geruch und Verkehr einer Mehrheit im Gemeinderat für dieses Gebiet rund um den Friedhof und die nahe Wohnbebauung am Bahnhof nicht zumutbar erschien.
Fristenablauf und rechtliche Änderungen
Wird ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Gebiet innerhalb einer gewissen Zeit nicht umgelegt, gehen die übergeordneten Behörden davon aus, dass es nicht benötigt wird und entziehen einer Kommune dieses Recht zugunsten anderer Gemeinden. Dies wäre bei uns nun bald der Fall.
Interessant ist eventuell eine aktuelle Gesetzesänderung: Im Gegensatz zu früher ist es nun einer Kommune erlaubt, in einem Gewerbegebiet eine Photovoltaikanlage zu betreiben. Dies würde uns eine Möglichkeit geben, Gewerbefläche zu nutzen und somit das Gebiet nicht zu verlieren, ohne dafür Belastungen wie Lärm, Geruch oder Verkehr in Kauf nehmen zu müssen.
Gewerbegebiet erhalten oder nicht
Wir wissen nicht, wie sich die Welt in den nächsten Jahrzehnten entwickelt. Da das Gebiet am Friedhof unsere letzten Gewerbeflächen sind, möchten wir das Areal als Gewerbegebiet erhalten, um unseren nachfolgenden Generationen dort noch Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten.
Informieren statt pauschale Ablehnung
Beim Beschluß ging es nun darum, die Verwaltung zu ermächtigen, weitere Informationen einzuholen. Ein üblicher und effizienter Vorgang, denn auch bei vielen anderen Themen macht sich eine Verwaltung erst dann an komplexe Detailermittlungen, wenn vom Gemeinderat darüber ein grundsätzliches Informationsinteresse gegeben wird. Aus diesen Gründen haben wir dem Grundsatzbeschluß zugestimmt. Es muss unseres Erachtens einem Gemeinderat erlaubt sein, sich objektiv zu informieren.
Die nächsten Schritte
Die Verwaltung soll sich nun mit den neuen Gesetzestexten vertraut machen. Sie soll ermitteln, was technisch und rechtlich geht. Sie soll ebenfalls Kosten und Nutzen ermitteln. Erst dann sind wir in der Lage, zu bewerten, abzuwägen und dann zu entscheiden. Und diese Entscheidung kann dann sehr unterschiedlich sein: von kompletter Ablehnung über Teilrealisierung bis hin zu einem Entwicklungsplan sind alle Möglichkeiten denkbar. Wir werden Sie weiterhin sachlich, objektiv und unaufgeregt informieren.
Politik wird immer ideologiegeprägter und praxisferner. Wir FREIEN WÄHLER möchten hier in der Gemeinde, wo man durch wohnen, leben, Freizeitaktivitäten und die Gespräche mit Nachbarn und Bekannten unmittelbar von den Lebensbedingungen betroffen ist, sinnvolle Rahmenbedingungen erhalten und zeitgemäß zu modifizieren. Überzeugung statt Zwang – zuhören, verstehen und gemeinsam gestalten statt zu Bevormunden.
Unter info@fwnl.de, Telefon 38344, persönlich, auf Facebook, Instagram, Youtube oder www.fwnl.de erreichen Sie uns.
Ihre Gemeinderäte Heinz Kuppinger, Dr. Karl Ludwig Ballreich, Antje Söhner, Holger Eissler und Sven Nitsche.