Dieses Gremium wird immer vor einer Kommunal- oder Bürgermeisterwahl gebildet und hat zur Aufgabe, vor einer Wahl die Zulässigkeit der Listen zur Wahl und nach der Wahl das Endergebnis festzustellen.
In der Praxis sieht es dann so aus, dass eine Wahl zu einem festgelegten Stichtag öffentlich bekannt gemacht wird – das war bei uns für die Kommunalwahl der 22. Februar. Einen Tag später können dann Wahlvorschläge eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Parteien und Wählervereinigungen ab dem 23. Februar ihre Kandidatenlisten, die sie zuvor mit ihren Mitgliedern in einer Aufstellungsversammlung nominiert haben, als Wahlvorschlag beim Gemeindewahlleiter abgeben können. Dies alles ist eine sehr formale Prozedur; bereits die Aufstellungsversammlung unterliegt samt Einladung, Durchführung und Protokoll streng festgelegten Regeln und auch der Wahlvorschlag muss klare Daten und Zustimmungserklärungen der aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Listen dann bezüglich der persönlichen Daten und bei Unklarheiten wird man kontaktiert, um die Unklarheiten zu beheben. In unserem Fall waren es ausschließlich Berufsbezeichungen, die angeglichen wurden. Am Gründonnerstag endete die sogenannte Einreichungsfrist. Bist zu diesem Zeitpunkt konnten Wahlvorschläge eingereicht oder fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Gestern hat der Gemeindewahlausschuss nun beschlossen, die Listen von CDU, SPD, Grüne, WFN und uns bei der Gemeinderatswahl zuzulassen. Somit kann unsere Wahlwerbung offiziell beginnen.